EU AI Act: Was Patentanwälte bis August 2026 wissen müssen
Ab 2. August 2026 greifen zentrale Pflichten des EU AI Act. Welche Anforderungen für Patentanwälte und ihre KI-Tools gelten.
EU AI Act ab August 2026: Der Compliance-Fahrplan für die Patentpraxis
Am 2. August 2026 wird es ernst. An diesem Tag treten wesentliche Bestimmungen des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) in Kraft, darunter die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Titel III. Für Patentanwälte, die KI-Tools in ihrer täglichen Arbeit einsetzen, stellt sich nicht mehr die Frage, ob der AI Act relevant ist - sondern wie die Compliance praktisch umgesetzt wird.
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung ist die Umsetzung machbar. Die schlechte: Wer bis August nichts unternommen hat, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen.
Welche Pflichten ab August 2026 gelten
Der EU AI Act unterscheidet vier Risikokategorien: unannehmbares Risiko (verboten), hohes Risiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko. Für die Patentpraxis sind vor allem zwei Kategorien relevant:
Hochrisiko-KI-Systeme (Annex III): KI-Systeme, die bei der Rechtspflege oder der Auslegung von Rechtstexten eingesetzt werden, können unter Annex III, Nr. 8 fallen. Ob ein KI-gestütztes Patent-Drafting-Tool oder ein Recherchesystem als hochriskant eingestuft wird, hängt davon ab, ob es Entscheidungen beeinflusst, die den Zugang zu Rechten oder wesentliche rechtliche Positionen betreffen.
Die Europäische Kommission hat in ihren Guidelines vom Februar 2026 klargestellt, dass KI-Systeme, die lediglich als Hilfsmittel dienen und die endgültige Entscheidung beim Menschen belassen, in der Regel nicht als Hochrisiko einzustufen sind. Aber: Wer ein KI-System einsetzt, das de facto Entscheidungen vorbereitet, die nur noch formal abgenickt werden, bewegt sich im Graubereich.
KI-Systeme mit begrenztem Risiko (Art. 50): Hierunter fallen insbesondere Transparenzpflichten. Jeder, der ein KI-System einsetzt, das Texte generiert - und das betrifft praktisch jedes LLM-basierte Patent-Tool - muss offenlegen, dass der Output KI-generiert ist.
Wie KI-Tools in der Patentpraxis klassifiziert werden
Die Klassifizierung ist die zentrale Herausforderung. Drei Szenarien:
Szenario 1 - KI als Textassistent: Ein Tool, das Patentansprüche auf Basis einer Erfindungsbeschreibung entwirft. Der Patentanwalt prüft, überarbeitet und verantwortet das Ergebnis. Einstufung: voraussichtlich begrenztes Risiko. Transparenzpflicht ja, Hochrisiko-Pflichten wahrscheinlich nein.
Szenario 2 - KI als Recherche-Engine: Ein System, das eigenständig Stand-der-Technik-Recherchen durchführt und Patentierbarkeitseinschätzungen abgibt. Wenn die Ergebnisse direkt in rechtliche Bewertungen einfließen, kann eine Hochrisiko-Einstufung greifen - insbesondere wenn das System in der Praxis als primäre Entscheidungsgrundlage dient.
Szenario 3 - KI in der Portfolioverwaltung: Ein System, das Empfehlungen zur Patentaufgabe oder -verlängerung gibt. Wenn diese Empfehlungen wirtschaftliche Auswirkungen auf Mandanten haben und weitgehend ungeprüft umgesetzt werden, ist eine Hochrisiko-Einstufung denkbar.
Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig. Im Zweifel empfiehlt sich eine Risikobewertung unter Hinzuziehung der AI-Act-Leitlinien der Europäischen Kommission und der nationalen Aufsichtsbehörde.
Praktische Compliance-Schritte
Unabhängig von der Risikoeinstufung sollten Patentanwälte und Kanzleien folgende Maßnahmen umsetzen:
Audit-Trail implementieren: Dokumentieren Sie, welche KI-Tools in welchen Mandaten eingesetzt werden, welche Eingaben gemacht und welche Ergebnisse erzielt wurden. Das ist nicht nur AI-Act-konform, sondern auch berufsrechtlich geboten. Die Patentanwaltskammer hat bereits 2025 Hinweise zur Dokumentation von KI-Einsatz veröffentlicht.
Menschliche Aufsicht sicherstellen: Der AI Act verlangt bei Hochrisiko-Systemen "human oversight" (Art. 14). In der Patentpraxis bedeutet das: Kein KI-generiertes Ergebnis verlässt die Kanzlei ohne substanzielle Prüfung durch einen zugelassenen Patentanwalt. "Substanziell" heißt dabei mehr als ein Häkchen setzen - es erfordert eine fachkundige inhaltliche Kontrolle.
Mandanteninformation aktualisieren: Transparenz gegenüber Mandanten ist Pflicht. Informieren Sie Ihre Mandanten darüber, dass und wie KI-Tools in der Bearbeitung ihrer Angelegenheiten eingesetzt werden. Viele Großunternehmen verlangen dies bereits in ihren Outside-Counsel-Guidelines. Seit 2025 fragen auch das EPA und nationale Patentämter zunehmend nach der Rolle von KI im Anmeldeverfahren.
Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen: Wenn KI-Tools personenbezogene Daten verarbeiten - etwa Erfindernamen, Adressen oder Kontaktdaten in Patentanmeldungen - ist eine DPIA nach Art. 35 DSGVO erforderlich. Der AI Act ergänzt dies um die Fundamental Rights Impact Assessment (FRIA) für Hochrisiko-Systeme (Art. 27).
Lieferantenmanagement aufbauen: Wer KI-Tools von Drittanbietern nutzt, muss sicherstellen, dass der Anbieter seine Pflichten nach dem AI Act erfüllt. Dazu gehören technische Dokumentation, CE-Konformitätsbewertung und die Registrierung in der EU-Datenbank für Hochrisiko-KI-Systeme.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Die Bußgelder sind empfindlich. Art. 99 AI Act sieht vor:
- Bis zu 35 Millionen EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene KI-Praktiken
- Bis zu 15 Millionen EUR oder 3% des Umsatzes für Verstöße gegen Hochrisiko-Pflichten
- Bis zu 7,5 Millionen EUR oder 1,5% des Umsatzes für fehlerhafte Angaben
Für Einzelanwälte und kleine Kanzleien sieht Art. 99 Abs. 6 niedrigere Grenzen vor. Aber auch unterhalb der Bußgeldschwelle drohen Reputationsschäden und berufsrechtliche Konsequenzen, die für eine Kanzlei existenzbedrohend sein können.
Die nationale Durchsetzung liegt bei der jeweils zuständigen Marktüberwachungsbehörde. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde fungieren. Die Behörde hat im März 2026 erste Prüfungsankündigungen gemacht und signalisiert, dass sie insbesondere den professionellen Dienstleistungssektor im Blick hat.
Zeitplan der verbleibenden Meilensteine
Zur Orientierung der vollständige Zeitstrahl:
- Februar 2025: Verbot von KI-Systemen mit unannehmbarem Risiko in Kraft
- August 2025: Pflichten für General Purpose AI Models (Kapitel V) in Kraft
- 2. August 2026: Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme (Titel III), Transparenzpflichten (Art. 50), Governance-Strukturen vollständig anwendbar
- August 2027: Übergangsfristen für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme in regulierten Produkten enden
Wer bis August 2026 keine Compliance-Struktur aufgebaut hat, gerät unter Zeitdruck. Die Marktüberwachungsbehörden haben angekündigt, zunächst auf Information und Beratung zu setzen, aber erfahrungsgemäß endet die Schonfrist schneller als erwartet.
Fazit
Der EU AI Act ist keine abstrakte Regulierung für Tech-Konzerne - er betrifft jeden Patentanwalt, der KI-Tools einsetzt. Die Pflichten sind konkret, die Fristen stehen fest, und die Sanktionen sind real.
Der pragmatische Ansatz: Jetzt eine Bestandsaufnahme der eingesetzten KI-Tools machen, die Risikoeinstufung vornehmen, Dokumentationsprozesse implementieren und die Mandantenkommunikation anpassen. Wer diese vier Schritte bis August 2026 abgeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. Wer wartet, hat ein Problem.