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KI & Innovation·1. September 2026·5 Min. Lesezeit

Quantum Computing und Patente: Die nächste Welle der IP-Innovation

Quantenpatente wachsen um 49% jährlich. Was Patentanwälte über Quantum Computing, Patentierbarkeit und die IP-Landschaft wissen müssen.

WunderIP Team · Patent Software Experts

Quantum Computing und Patente: Warum die nächste IP-Revolution bereits begonnen hat

Während die Patentbranche intensiv über KI diskutiert, vollzieht sich im Hintergrund eine zweite technologische Verschiebung, die mindestens ebenso tiefgreifende Auswirkungen auf das geistige Eigentum haben wird: Quantum Computing. Die Zahlen sind eindeutig - Patentanmeldungen im Bereich Quantentechnologie wachsen mit einer jährlichen Rate von 49 Prozent und haben sich zwischen 2020 und 2025 mehr als vervierfacht.

Für Patentanwälte ist Quantum Computing nicht nur ein neues Technologiefeld, das Mandanten beraten wollen. Es ist ein Bereich, der grundlegende Fragen der Patentierbarkeit aufwirft, neue Anspruchsstrategien erfordert und mittelfristig die Patentpraxis selbst verändern wird.

Die Quantum-Patent-Landschaft: Wer führt und wo

IBM dominiert mit 191 erteilten Quantenpatenten die globale Landschaft, gefolgt von Google mit 168 Patenten. Dahinter positionieren sich D-Wave (87 Patente), Microsoft (76 Patente) und eine wachsende Zahl chinesischer Akteure - Baidu, Alibaba und die Chinesische Akademie der Wissenschaften halten zusammen über 200 Patente.

Inhaltlich konzentrieren sich die Anmeldungen auf vier Kernbereiche:

Quantenalgorithmen und -software: Optimierungsverfahren, Quantenmaschinelles Lernen, Fehlerkorrekturalgorithmen. Dieser Bereich wächst am schnellsten und wirft die komplexesten Patentierbarkeitsfragen auf.

Quantenkryptographie: Post-Quantum-Kryptographieverfahren, Quantenschlüsselverteilung (QKD), quantensichere Kommunikationsprotokolle. Ein Bereich mit unmittelbarer kommerzieller Relevanz, da die Migration zu quantensicheren Standards läuft.

Quantum-as-a-Service (QaaS): Cloud-basierter Zugang zu Quantencomputern, Hybridarchitekturen, Orchestrierungsplattformen. IBM Quantum Network und Amazon Braket treiben diese Entwicklung voran.

Quantenhardware: Supraleitende Qubits, Ionenfallen, photonische Quantencomputer, Kühltechnologie. Der traditionellste Patentbereich, in dem die Patentierbarkeit am klarsten ist.

Patentierbarkeitsfragen bei Quantenerfindungen

Die zentrale Herausforderung bei Quantenpatenten liegt in der Abgrenzung zwischen patentierbaren technischen Erfindungen und nicht patentierbaren mathematischen Methoden oder Computerprogrammen als solchen.

Am EPA gelten Quantenalgorithmen - wie alle Algorithmen - grundsätzlich als mathematische Methoden, die nach Art. 52 Abs. 2 EPÜ vom Patentschutz ausgenommen sind. Patentierbar werden sie erst, wenn sie einen technischen Effekt erzielen, der über die normale Ausführung des Algorithmus hinausgeht. Bei Quantenalgorithmen kann dieser technische Effekt beispielsweise in der Steuerung physikalischer Qubits, der Optimierung eines industriellen Prozesses oder der Implementierung eines kryptographischen Sicherheitsverfahrens liegen.

Die Prüfungspraxis des EPA zu Quantenpatenten ist noch in der Entwicklung. Die Guidelines for Examination, zuletzt aktualisiert im November 2025, enthalten erstmals einen Abschnitt zu Quantum-Computing-Erfindungen (Teil G-VII, 5.4.3). Darin wird klargestellt, dass die Simulation eines Quantensystems auf einem klassischen Computer in der Regel nicht patentierbar ist, während die Steuerung eines physikalischen Quantencomputers zur Lösung eines technischen Problems patentfähig sein kann.

Für die USA gilt unter dem Alice/Mayo-Framework eine vergleichbare Herausforderung: Abstrakte Ideen sind nicht patentierbar, auch wenn sie auf einem Quantencomputer implementiert werden. Die Ansprüche müssen einen "significantly more"-Standard erfüllen, der über die bloße Implementierung auf Quantenhardware hinausgeht.

Strategische Anspruchsformulierung für Quantenpatente

Die Anspruchsstrategie bei Quantenpatenten erfordert eine Kombination aus technischer Präzision und strategischer Breite.

Für Quantenalgorithmen hat sich ein zweistufiger Ansatz bewährt: Ein unabhängiger Anspruch, der den Algorithmus im Kontext einer konkreten technischen Anwendung formuliert - etwa "Verfahren zur Optimierung eines Logistiknetzwerks mittels eines Quantenoptimierungsalgorithmus, der auf einem Quantencomputer ausgeführt wird" - ergänzt durch abhängige Ansprüche, die die algorithmischen Details spezifizieren.

Für Quantenhardware-Erfindungen ist die Anspruchsformulierung konventioneller, aber die Herausforderung liegt in der Abgrenzung vom umfangreichen Stand der Technik. Die Beschreibung muss detailliert genug sein, um die Ausführbarkeit zu belegen, ohne zu viel Know-how offenzulegen.

Besonders anspruchsvoll sind hybride Quantum-Klassik-Systeme, bei denen ein Teil der Verarbeitung auf einem Quantencomputer und ein Teil auf klassischer Hardware stattfindet. Hier muss die Anspruchsstruktur beide Ebenen abdecken und die Schnittstelle zwischen ihnen präzise definieren.

Wie Quantum Computing die Patentpraxis selbst verändert

Jenseits der Frage, wie man Quantenerfindungen patentiert, wird Quantum Computing mittelfristig die Werkzeuge der Patentpraxis verändern.

Quantencomputer sind prädestiniert für Optimierungsprobleme - und die Patentrecherche ist im Kern ein Optimierungsproblem: Aus einer Datenbank von über 150 Millionen Patentdokumenten die relevantesten finden. Quantenbasierte Suchalgorithmen könnten die semantische Patentrecherche um Größenordnungen beschleunigen.

Quantenmaschinelles Lernen könnte die Vorhersagequalität von Patentbewertungsmodellen verbessern - etwa bei der Einschätzung der Erteilungswahrscheinlichkeit, der Identifikation relevanter Patentfamilien oder der Erkennung von Patentverletzungsmustern.

Allerdings: Diese Anwendungen sind noch Zukunftsmusik. Aktuelle Quantencomputer befinden sich im NISQ-Stadium (Noisy Intermediate-Scale Quantum), das für die meisten praktischen Patentanwendungen noch nicht leistungsfähig genug ist. Der Zeithorizont für praxisrelevante Quantum-Anwendungen in der Patentrecherche liegt bei fünf bis zehn Jahren.

Was Patentanwälte jetzt über Quantum IP wissen sollten

Auch wenn die praktische Quantum-Revolution noch einige Jahre entfernt ist, sollten Patentanwälte sich bereits heute positionieren.

Erstens: Grundverständnis der Technologie aufbauen. Man muss kein Physiker sein, um Quantenpatente zu betreuen, aber man muss verstehen, was ein Qubit ist, wie Quantenverschränkung funktioniert und wo die Grenze zwischen klassischer und Quantenberechnung verläuft.

Zweitens: Die Prüfungspraxis verfolgen. Das EPA, USPTO und CNIPA entwickeln ihre Prüfungsrichtlinien für Quantenpatente aktiv weiter. Wer die aktuellen Positionen kennt, kann Ansprüche von Anfang an robust formulieren.

Drittens: Die IP-Strategien der großen Akteure analysieren. IBMs, Googles und Microsofts Patentportfolios geben Aufschluss darüber, welche Quantum-Bereiche als strategisch wichtig gelten und wo Freiräume für neue Anmelder bestehen.

Viertens: Mandanten proaktiv beraten. Unternehmen, die in Quantentechnologie investieren, unterschätzen häufig die Patentierungsmöglichkeiten. Eine frühe IP-Strategie kann entscheidend sein, um in einem schnell wachsenden Feld wertvolle Schutzpositionen aufzubauen.

Fazit

Quantum Computing ist das nächste große Feld im gewerblichen Rechtsschutz. Mit 49 Prozent jährlichem Wachstum bei Patentanmeldungen, milliardenschweren Investitionen der Tech-Giganten und zunehmender kommerzieller Reife ist die Zeit für Patentanwälte, sich mit Quantum IP zu befassen, nicht morgen - sie ist jetzt.

Die Kanzleien, die sich frühzeitig positionieren, werden die Mandanten gewinnen, die in den kommenden Jahren Quantum-IP aufbauen und schützen müssen. Wer wartet, wird aufholen müssen.


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