UPC Opt-Out einreichen: Schritt-für-Schritt Anleitung 2026
Komplette Anleitung zum Einreichen eines UPC Opt-Out. Von der Vorbereitung bis zur Bestätigung - alles was Patentanwälte wissen müssen.

UPC Opt-Out einreichen: Der vollständige Leitfaden für 2026
Das Einheitliche Patentgericht (UPC) hat die europäische Patentlandschaft grundlegend verändert. Für viele Patentinhaber ist die Entscheidung für einen Opt-Out strategisch wichtig. Diese Anleitung führt Sie durch den gesamten Prozess.
Was ist ein UPC Opt-Out?
Ein Opt-Out ermöglicht es Inhabern europäischer Patente, ihre Patente von der Zuständigkeit des UPC auszunehmen. Dies bedeutet:
- Nationale Gerichte bleiben zuständig
- Kein Risiko einer zentralen Nichtigkeitsklage
- Beibehaltung der bewährten Rechtsordnung
Voraussetzungen für den Opt-Out
Welche Patente sind opt-out-fähig?
- Europäische Patente (EP), die in mindestens einem UPC-Mitgliedstaat validiert wurden
- Europäische Patentanmeldungen
- Ergänzende Schutzzertifikate (SPCs)
Zeitliche Voraussetzungen
- Der Opt-Out kann während der Übergangsperiode (bis mindestens 2030) eingereicht werden
- Ein Opt-Out ist nicht mehr möglich, wenn bereits eine Klage vor dem UPC anhängig ist
Schritt-für-Schritt: So reichen Sie den Opt-Out ein
Schritt 1: Vorbereitung der Dokumente
Sammeln Sie folgende Informationen:
- Patentnummer (EP-Nummer)
- Registrierte Inhaber (alle aktuellen Patentinhaber)
- Bevollmächtigter (falls zutreffend)
Schritt 2: Zugang zum Case Management System (CMS)
- Registrieren Sie sich beim UPC Case Management System
- Erstellen Sie ein Nutzerkonto
- Authentifizieren Sie sich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
Schritt 3: Antrag ausfüllen
Im CMS müssen Sie angeben:
- Patentnummer und Veröffentlichungsdatum
- Namen und Adressen aller Patentinhaber
- Bestätigung der Bevollmächtigung (falls zutreffend)
Schritt 4: Qualifizierte elektronische Signatur
Der Opt-Out-Antrag muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet werden. Akzeptierte Anbieter sind unter anderem:
- LuxTrust
- D-Trust
- Andere eIDAS-konforme Anbieter
Tipp: Mit WunderSign können Sie Ihre Dokumente eIDAS-konform signieren und direkt beim UPC einreichen. Mehr erfahren →
Schritt 5: Einreichung und Bestätigung
Nach der Einreichung erhalten Sie:
- Eine Bestätigungsnummer
- Die Registrierung im UPC-Register
- Eine Quittung per E-Mail
Kosten des Opt-Out
| Vorgang | Kosten |
|---|---|
| Opt-Out-Antrag | Kostenlos |
| Rücknahme (Opt-In) | Kostenlos |
| QES-Signatur | Je nach Anbieter |
Häufige Fehler vermeiden
1. Unvollständige Inhaberangaben
Alle registrierten Patentinhaber müssen genannt werden. Überprüfen Sie das Europäische Patentregister auf Aktualität.
2. Fehlende Signaturen
Jeder Patentinhaber (oder sein Vertreter) muss den Antrag unterzeichnen. Bei mehreren Inhabern sind mehrere Signaturen erforderlich.
3. Verspätete Einreichung
Ein Opt-Out ist unwirksam, wenn bereits eine Klage vor dem UPC erhoben wurde. Handeln Sie proaktiv.
Opt-Out-Strategie: Wann ist ein Opt-Out sinnvoll?
Pro Opt-Out
- Vermeidung des Zentralangriffs: Kein Risiko einer EU-weiten Nichtigkeitserklärung
- Vertraute Rechtsordnung: Nutzung bewährter nationaler Verfahren
- Zeitgewinn: Beobachtung der UPC-Rechtsprechungsentwicklung
Contra Opt-Out
- Verzicht auf zentrale Durchsetzung: Kein EU-weites Verletzungsverfahren möglich
- Fragmentierte Verfahren: Notwendigkeit nationaler Einzelklagen
Automatisierung mit WunderSign
Die manuelle Einreichung von Opt-Outs kann zeitaufwendig sein, insbesondere bei großen Patentportfolios. WunderSign bietet:
- Batch-Verarbeitung für mehrere Patente
- Integrierte QES mit LuxTrust und D-Trust
- Automatische Registererkennung
- Vollständige Dokumentation für Ihre Akten
Fazit
Der UPC Opt-Out ist ein wichtiges strategisches Instrument für Patentinhaber. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Tools kann der Prozess effizient gestaltet werden.
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