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Rechtsprechung·18. August 2026·5 Min. Lesezeit

UPC-Gebühren 2026: 33% Erhöhung und die strategischen Folgen

Die UPC-Gebühren sind 2026 um 33% gestiegen. Analyse der Auswirkungen auf Verletzungs- und Nichtigkeitsstrategien für Patentinhaber.

Dr. Anna Schmidt · Patent Attorney & AI Expert

UPC-Gebühren um 33% gestiegen: Wann sich das Einheitliche Patentgericht trotzdem lohnt

Seit dem 1. April 2026 gelten am Einheitlichen Patentgericht (UPC) deutlich erhöhte Gebühren. Die feste Verfahrensgebühr für Klagen erster Instanz ist von 11.000 Euro auf 14.600 Euro gestiegen - eine Erhöhung um 33 Prozent. Für viele Patentinhaber und deren Berater stellt sich damit die Frage neu: Ist das UPC bei diesen Kosten noch die strategisch richtige Wahl?

Die Antwort ist differenzierter als die Schlagzeile. Die Gebührenerhöhung verändert die Kalkulation, aber sie verändert nicht die grundsätzlichen Vorteile des UPC-Systems. Entscheidend ist, die neue Kostenstruktur in den Gesamtkontext einer Patentdurchsetzungsstrategie einzuordnen.

Was genau hat sich geändert?

Die Gebührenordnung des UPC sieht ein zweistufiges System vor: eine feste Verfahrensgebühr plus eine streitwertabhängige Komponente. Die feste Gebühr für Verletzungsklagen und selbständige Nichtigkeitsklagen ist von 11.000 Euro auf 14.600 Euro gestiegen. Die streitwertabhängigen Zuschläge blieben unverändert - sie beginnen bei Streitwerten über 500.000 Euro und können bei hohen Streitwerten (über 50 Millionen Euro) auf bis zu 325.000 Euro ansteigen.

Für Anträge auf einstweilige Maßnahmen stieg die Gebühr von 5.000 Euro auf 6.650 Euro. Die Einspruchsgebühren erhöhten sich proportional. Die Berufungsgebühr beim Berufungsgericht in Luxemburg stieg von 12.500 Euro auf 16.625 Euro.

Wichtig: Die wertabhängigen Zuschläge, die bei großen Streitigkeiten den Löwenanteil der Gesamtgebühren ausmachen, blieben unverändert. Die Erhöhung trifft damit vor allem Verfahren mit niedrigem Streitwert - also typischerweise KMU-Streitigkeiten und defensive Nichtigkeitsklagen.

Kostenvergleich: UPC versus nationale Gerichte

Die isolierte Betrachtung der UPC-Gebühren führt in die Irre. Der richtige Vergleich ist die Gesamtkostenbetrachtung einer Durchsetzungsstrategie über mehrere Jurisdiktionen hinweg.

Ein Verletzungsverfahren am UPC mit der neuen Gebühr von 14.600 Euro deckt potenziell alle teilnehmenden UPC-Staaten ab - aktuell 17 Mitgliedstaaten. Eine vergleichbare Abdeckung über nationale Gerichte erfordert parallele Verfahren in jedem einzelnen Land. Die Gerichtsgebühren allein für Deutschland (Landgericht München oder Düsseldorf), Frankreich (Tribunal judiciaire de Paris) und die Niederlande (Rechtbank Den Haag) summieren sich schnell auf 25.000 bis 40.000 Euro - ohne Anwaltsgebühren, die bei paralleler Prozessführung in drei Jurisdiktionen das Drei- bis Fünffache der UPC-Kosten betragen.

Die Rechnung ist klar: Wer Schutz in mehr als zwei UPC-Staaten benötigt, fährt mit dem UPC kostenmäßig fast immer besser - selbst nach der Erhöhung. Der Kostenvorteil wird umso größer, je mehr Jurisdiktionen betroffen sind.

Für Streitigkeiten, die nur einen einzelnen Markt betreffen, kann ein nationales Gericht weiterhin die günstigere Option sein. In Deutschland betragen die Gerichtsgebühren für ein Verletzungsverfahren mit einem Streitwert von einer Million Euro etwa 11.000 Euro am Landgericht - also weniger als die neue UPC-Gebühr. Aber die eingeschränkte territoriale Wirkung muss eingepreist werden.

Auswirkungen auf Verletzungsstrategien

Für Patentinhaber, die aktiv durchsetzen, verändert die Gebührenerhöhung die taktische Kalkulation an mehreren Stellen.

Die Schwelle für Nichtigkeitsklagen als Druckmittel steigt. Wenn ein Verletzer bisher eine Nichtigkeitsklage am UPC als kostengünstiges Verteidigungsinstrument einsetzen konnte, muss er nun 14.600 Euro statt 11.000 Euro investieren. Das erhöht die Abschreckungswirkung gegenüber spekulativen Nichtigkeitsklagen leicht - aber nicht dramatisch.

Einstweilige Maßnahmen bleiben attraktiv. Die Gebührenerhöhung auf 6.650 Euro für einstweilige Maßnahmen ist moderat im Vergleich zum Wert einer schnellen, grenzübergreifenden einstweiligen Verfügung. Das UPC hat in seinen ersten drei Jahren gezeigt, dass es einstweilige Maßnahmen innerhalb weniger Wochen erlassen kann - ein Zeitrahmen, den nationale Gerichte selten erreichen.

Die Kostenerstattung im Obsiegensfall folgt weiterhin der UPC-Kostendeckelungsregelung: Der obsiegenden Partei werden die angemessenen Kosten erstattet, gedeckelt nach Streitwert. Die Gebührenerhöhung ändert daran nichts, erhöht aber die Vorlaufkosten, die die klagende Partei zunächst selbst tragen muss.

Auswirkungen auf KMU

Kleine und mittlere Unternehmen sind von der Gebührenerhöhung überproportional betroffen. Für ein Start-up mit einem einzigen Patent, das einen Verletzer in einem einzelnen Markt beobachtet, können 14.600 Euro Gerichtsgebühr plus Anwaltskosten eine signifikante Hürde darstellen.

Das UPC hat die KMU-Problematik erkannt und bietet eine Gebührenermäßigung von 40 Prozent für Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen, natürliche Personen, Non-Profit-Organisationen, Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen. Die ermäßigte feste Gebühr beträgt damit 8.760 Euro - immer noch über der alten Regelgebühr von 11.000 Euro vor der Erhöhung, aber deutlich unter der neuen Standardgebühr.

Die KMU-Ermäßigung wird auf Antrag gewährt und erfordert den Nachweis der Unternehmenseigenschaft nach EU-Definition (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro). Die Antragstellung ist unkompliziert, wird aber häufig vergessen - gerade in der Hektik einer Klagerhebung.

Wann das UPC trotz höherer Gebühren die bessere Wahl bleibt

Die strategische Überlegenheit des UPC liegt in Szenarien, die nationale Gerichte strukturell nicht abbilden können.

Erstens: Grenzübergreifende Durchsetzung. Wenn der Verletzer in mehreren europäischen Märkten aktiv ist, bietet das UPC mit einer Klage eine Unterlassungswirkung in allen teilnehmenden Staaten. Kein nationales Gericht kann das leisten.

Zweitens: Einheitliche Rechtsanwendung. Am UPC entscheidet ein Gericht über Verletzung und Gültigkeit - kein Risiko widersprüchlicher Entscheidungen in verschiedenen Jurisdiktionen. Das reduziert die strategische Unsicherheit erheblich.

Drittens: Geschwindigkeit. Das UPC hat in seinen ersten drei Verfahrensjahren gezeigt, dass erstinstanzliche Urteile innerhalb von 12 bis 14 Monaten erreichbar sind. An vielen nationalen Gerichten dauern vergleichbare Verfahren 18 bis 36 Monate.

Viertens: Einheitliche Beweiserhebung. Die Befugnis des UPC zur grenzübergreifenden Beweissicherung ist ein Instrument, das in nationalen Verfahren fehlt.

Fazit

Die Gebührenerhöhung am UPC ist real, aber sie verändert die strategische Landschaft weniger, als die Zahl 33 Prozent suggeriert. In den meisten Szenarien, in denen das UPC vor der Erhöhung die richtige Wahl war, bleibt es das auch danach. Die Fälle, in denen nationale Gerichte günstiger sind, betreffen vor allem Einzel-Markt-Streitigkeiten mit niedrigem Streitwert.

Entscheidend ist, dass Patentinhaber die Gesamtkosten vergleichen - nicht isoliert die Gerichtsgebühren. Wer in zwei oder mehr UPC-Staaten durchsetzen muss, für den sind 14.600 Euro gut investiert.


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