UPC Rechtsprechungs-Update H2 2026: Trends und Entwicklungen
Die wichtigsten Entscheidungen des Einheitlichen Patentgerichts im zweiten Halbjahr 2026 - Trends bei einstweiligen Verfügungen, Schadensersatz und Verfahrenspraxis.
UPC-Rechtsprechung H2 2026: Das Gericht findet seine Linie
Drei Jahre nach seinem Start am 1. Juni 2023 hat das Einheitliche Patentgericht eine kritische Masse an Entscheidungen erreicht, die erstmals belastbare Muster erkennen lassen. Das zweite Halbjahr 2026 bringt Klarheit in Bereichen, die lange umstritten waren - von der Anspruchsauslegung über die Schadensberechnung bis zur Verfahrensökonomie. Dieser Beitrag analysiert die wesentlichen Entwicklungen.
Einstweilige Verfügungen: Strenger, aber berechenbar
Die Praxis der einstweiligen Verfügungen hat sich im zweiten Halbjahr 2026 deutlich konsolidiert. Nach einer Phase relativer Großzügigkeit in den ersten Betriebsjahren - in der das UPC in etwa 45 Prozent der Anträge einstweilige Maßnahmen gewährte - zeigt sich nun ein strengerer Maßstab.
Die Berufungskammer hat in mehreren Entscheidungen ab August 2026 klargestellt, dass der Antragsteller eine hohe Wahrscheinlichkeit der Patentverletzung und der Rechtsbeständigkeit des Patents nachweisen muss. Die bloße Möglichkeit einer Verletzung reicht nicht aus. Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung bei der Dringlichkeit: Das Gericht verlangt zunehmend eine nachvollziehbare Erklärung, warum der Antragsteller nicht früher gehandelt hat. Eine Verzögerung von mehr als drei Monaten nach Kenntnis der mutmaßlichen Verletzung wird regelmäßig als Indiz gegen die Dringlichkeit gewertet.
Für die Praxis bedeutet das: Wer einstweiligen Rechtsschutz am UPC sucht, muss schnell handeln und gut vorbereitet sein. Halbherzige Anträge werden abgewiesen.
Anspruchsauslegung: Zwischen EPO und nationaler Tradition
Die Frage, wie das UPC Patentansprüche auslegt, war von Beginn an die zentrale dogmatische Herausforderung. Art. 69 EPÜ und das zugehörige Protokoll geben den Rahmen vor, lassen aber erheblichen Spielraum. Das zweite Halbjahr 2026 zeigt eine zunehmend eigenständige Linie.
Das UPC orientiert sich erkennbar am Wortlaut der Ansprüche, zieht aber die Beschreibung systematisch zur Auslegung heran - stärker als die bisherige deutsche Praxis, aber zurückhaltender als die englische Tradition. Die Berufungskammer hat in einer Grundsatzentscheidung vom September 2026 betont, dass die Beschreibung nicht dazu dienen darf, eindeutige Anspruchsmerkmale einzuschränken, wohl aber zur Klärung mehrdeutiger Begriffe herangezogen werden muss.
Besonders relevant für die Praxis: Das UPC akzeptiert zunehmend die File History als Auslegungshilfe, allerdings nur in eng begrenzten Fällen - etwa wenn der Anmelder im Erteilungsverfahren ausdrücklich auf einen bestimmten Anspruchsumfang verzichtet hat. Ein generelles "file wrapper estoppel" nach US-Vorbild lehnt das Gericht ab.
Schadensberechnung: Erste belastbare Entscheidungen
Die Schadensberechnung war lange die große Unbekannte am UPC. Im zweiten Halbjahr 2026 liegen erstmals mehrere Entscheidungen vor, die methodische Konturen erkennen lassen.
Das Gericht unterscheidet klar zwischen drei Berechnungsmethoden: dem entgangenen Gewinn des Patentinhabers, dem Verletzergewinn und der angemessenen Lizenzgebühr. In der Praxis dominiert bisher die Lizenzanalogie, was angesichts der Schwierigkeiten bei der Nachweisführung für entgangenen Gewinn in einem paneuropäischen Kontext nicht überrascht.
Bemerkenswert ist die Höhe der zugesprochenen Lizenzgebühren: Das UPC orientiert sich an vergleichbaren Lizenzverträgen, berücksichtigt aber auch den spezifischen Wert des Patents für das Verletzungsprodukt. In mehreren Entscheidungen lagen die zugesprochenen Sätze deutlich über dem, was deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen angesetzt hätten - ein Signal, das die Attraktivität des UPC für Patentinhaber weiter steigern dürfte.
Verfahrensentwicklungen: Schneller als erwartet
Die Verfahrensdauer am UPC bleibt beeindruckend kurz. Die durchschnittliche Dauer von der Klageerhebung bis zum erstinstanzlichen Urteil liegt im zweiten Halbjahr 2026 bei circa 13 Monaten - deutlich unter den 18 bis 24 Monaten, die vor nationalen Gerichten typisch sind.
Das Gericht setzt das straffe Zeitmanagement der Verfahrensordnung konsequent um. Fristverlängerungen werden nur in Ausnahmefällen gewährt. Die mündliche Verhandlung wird regelmäßig auf einen Tag begrenzt, auch in komplexen Fällen. Die Richter erscheinen durchgehend gut vorbereitet und stellen gezielte Fragen, was die Verhandlungen effizient macht.
Allerdings zeigen sich auch Kapazitätsgrenzen. Die steigende Fallzahl - über 800 neue Verfahren im Jahr 2026 - belastet einzelne Lokalkammern erheblich. Die Lokalkammer München verzeichnet die höchste Auslastung, gefolgt von Düsseldorf und Mannheim.
Zweites Panel Düsseldorf: Entlastung für die Spitzenreiter
Die Einrichtung eines zweiten Panels an der Lokalkammer Düsseldorf im September 2026 war eine notwendige Reaktion auf die steigende Fallzahl. Düsseldorf ist traditionell der wichtigste Standort für Patentstreitigkeiten in Deutschland, und das UPC profitiert von dieser Infrastruktur.
Das zweite Panel besteht aus erfahrenen Richtern mit Hintergrund im deutschen und niederländischen Patentrecht. Die ersten Verfahren zeigen eine Linie, die sich nahtlos in die bisherige Düsseldorfer Praxis einfügt - allerdings mit einer erkennbar europäischeren Perspektive bei der Anspruchsauslegung.
Für die Praxis bedeutet das: Düsseldorf bleibt der bevorzugte Gerichtsstand für Patentinhaber am UPC, jetzt mit kürzeren Wartezeiten. Die strategische Wahl der Lokalkammer wird damit noch wichtiger.
Muster und Ausblick: Was sich abzeichnet
Drei übergreifende Muster zeichnen sich ab. Erstens: Das UPC entwickelt eine eigenständige Rechtsprechung, die sich weder vollständig an der EPO-Praxis noch an einer einzelnen nationalen Tradition orientiert. Zweitens: Das Gericht ist patentinhaberfreundlicher als manche nationale Alternative, insbesondere bei der Schadensberechnung und der Verfahrensgeschwindigkeit. Drittens: Die Vorhersehbarkeit steigt mit jeder Entscheidung - was das UPC für strategische Patentdurchsetzung zunehmend attraktiv macht.
Für 2027 erwarten wir die ersten Vorabentscheidungsvorlagen an den EuGH sowie weitere Grundsatzentscheidungen der Berufungskammer zur Anspruchsauslegung und zur Zuständigkeitsabgrenzung.
Fazit
Das Einheitliche Patentgericht hat im zweiten Halbjahr 2026 gezeigt, dass es seine Findungsphase hinter sich gelassen hat. Die Rechtsprechung wird berechenbarer, die Verfahren bleiben schnell, und die Schadensersatzpraxis setzt Maßstäbe. Kanzleien, die ihre Mandanten vor dem UPC vertreten, müssen die sich verdichtende Rechtsprechung genau verfolgen - und ihre Anmeldestrategien entsprechend anpassen.
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